Abbildungsmaßstab

Der Abbildungsmaßstab ist das Verhältnis zwischen der Größe der optischen Abbildung eines Gegenstandes und dessen realer Größe.

In der Fotografie bezeichnet man als Abbildungsmaßstab das Verhältnis der Abbildungsgröße eines Objektes auf der Filmebene zur Größe des Originalobjektes selbst. Der Abbildungsmaßstab nimmt mit kleiner werdendem Abstand zum Objekt und mit Verlängerung der Objektivbrennweite zu.

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Aufgrund der einem jeden Objektiv eigenen Naheinstellgrenze (der Mindestabstand zum Objekt), unterhalb derer es nicht mehr möglich ist auf das Objekt zu fokussieren, kann der Objektabstand allerdings nicht beliebig verringert werden. Ein Objektiv besitzt also einen maximalen Abbildungsmaßstab.

Spezielle Objektive, die sogenannten Makro-Objektive, können mit einem besonders geringen Objektabstand eingesetzt werden und ermöglichen dadurch einen besonders großen Abbildungsmaßstab, wie beispielsweise 1:2 (die Abbildung ist halb so groß wie das Objekt) oder 1:1 (Objekt wird in Originalgröße auf der Filmebene abgebildet). Bei Abbildungsmaßstäben von mindestens 1:4 wird ein Objektiv als makrofähig bezeichnet. Normale Objektive erzielen maximale Abbildungsmaßstäbe im Bereich von 1:7 bis 1:9.

Häufig versäumen es die Hersteller von Wechselobjektiven, den mit einem bestimmten Objektiv erzielbaren Abbildungsmaßstab anzugeben; stattdessen wird nur der kürzestmögliche Objektabstand angegeben. Diese Angabe lässt jedoch nur einen eher indirekten Rückschluss über den effektiv erzielbaren Abbildungsmaßstab zu. Mit Testaufnahmen lässt sich der effektive Abbildungsmaßstab jedoch ermitteln.

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